Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Hartz IV Reform: Armutsfest statt Almosen

Der folgende Appell wurde am 20.02.2011 mittags gegen 12:30 an den Bündnisgrünen Bundesvorstand und die bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten aus Fraktionsvorstand und Arbeitskreis 1 verschickt.

Es geht um die Menschenwürde

Wenn wir über eine grüne Position zur Neuregelung der Hartz IV-Gesetzgebung nachdenken, ist es notwendig, sich zuerst die Prämissen dafür noch einmal klar zu machen. Der Hartz IV-Regelsatz beschreibt das absolute Minimum, das für ein menschenwürdiges Leben in diesem Land notwendig ist. Deswegen ist er keine beliebige politische Stellschraube, an der in die eine oder andere Richtung gedreht werden kann, sondern er hat direkte und unmittelbare Relevanz für das oberste Staatsziel des Grundgesetzes, die Wahrung der Menschenwürde.

Weil es die Große Koalition ab 2005 und Schwarz-Gelb ab 2009 versäumt haben, durch eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage und die daraus dringend notwendige Erhöhung des Regelsatzes die Menschenwürde der Hartz IV-Beziehenden in diesem Land zu achten und sicherzustellen, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9.2.2010 eingegriffen und genau das gefordert und angemahnt: „der Gesetzgeber [muss] alle existenznotwendigen Aufwendungen […] in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, […] bemessen.“ Das BVerfG hat unmissverständlich klargemacht, dass die bisherige Berechnungsgrundlage eben nicht realitätsgerecht ist und den tatsächlichen Bedarf der Menschen nicht deckt.

BündnisGrüne Mindestanforderungen an eine Hartz IV-Neuregelung:

Um den Verfassungsauftrag der Achtung der Menschenwürde gerade auch für sozial Benachteiligte zu erfüllen, und ebenfalls um unsere wiedergewonnene Glaubwürdigkeit im Feld der sozialen Gerechtigkeit zu erhalten, sind für uns deswegen folgende Grundpositionen bei der Neuregelung der Hartz IV-Gesetzgebung entscheidend:

  • Eine Neuregelung muss nachvollziehbar gerechnet armutsfest sein. Orientierungsgröße dafür ist für uns die Forderung der Wohlfahrtsverbände: 420 EUR. Wir anerkennen, dass diese Zahl eine Verhandlungsgrundlage ist. Gleichwohl ist eine deutliche Abweichung nach unten in die von der Bundesregierung angebotene Region von 370 EUR für uns unter keinen Umständen zustimmungsfähig.
  • Eine Neuregelung muss gerichtsfest sein. Wir durchschauen den Versuch von Ministerin von der Leyen, das Thema Hartz IV im Superwahljahr 2011 von der politischen Bühne zu holen und dabei einen erneuten Verfassungsbruch bewusst in Kauf zu nehmen. Wir werden keiner Neuregelung zustimmen, an deren Verfassungskonformität begründete Zweifel bestehen. Den von einer voraussichtlich erneut verfassungswidrigen Neuregelung Betroffenen sagen wir unsere Unterstützung und Solidarität beim erneuten Klageweg zu.
  • Eine Neuregelung muss einen soliden, transparenten und realitätstauglichen Mechanismus zur Berechnung der Regelsätze enthalten. Die Wahrung der Menschenwürde mit der untersten Auffanglinie des Hartz IV-Regelsatzes darf nicht nach
    Kassenlage berechnet werden. Gerade das hat das BVerfG zu Recht gefordert und genau dem kommt der jetzige faule Vorschlag aus der Vermittlungskommission nicht nach.

Wenn auch nur einer dieser drei Kernsätze nicht erfüllt ist, kann es aus unserer Sicht keine grüne Zustimmung geben. Wir fordern deswegen von unserer Bundestagsfraktion, jedes derartige Vermittlungsergebnis abzulehnen. Von den grün mitregierten Bundesländern fordern wir, jedem derartigen Vermittlungsergebnis im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Peter Alberts, KV Münster
Robert Zion, KV Gelsenkirchen
Ralf Henze, KV Odenwald-Kraichgau
Jörg Rupp, KV Karlsruhe, Landesvorstand Baden-Württemberg
Sven Giegold MdEP, KV Düsseldorf
Sabine Niels MdL Brandenburg, KV Oder-Spree
Stefan Ziller MdA Berlin, KV Marzahn-Hellersdorf
Gesine Agena, Bundessprecherin Grüne Jugend
und viele andere!

Weitere Informationen zum Apell.

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